Alle Mietgeschäfte erfolgen auf Grundlage unserer " Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie der Mietbedingungen des Bundesverbandes der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinenfirmen e. V.
Die Tagesmietsätze beziehen sich auf maximal 8 Arbeitsstunden, entsprechend 1 Woche = 5 Arbeitstage und ein Monat = 22 Arbeitstage, mit Ausnahme von Heizern und Trocknern, da gilt 1 Woche = 7 Tage. Angebrochene Arbeitstage werden voll berechnet.
Die Mietbeträge müssen bei Mietende sofort bar bezahlt werden.
Sämtliche Preise gelten ab Lager Fürstenau, d. h. alle Transporte gehen zu Lasten des Mieters.
Die Mindestmietzeit beträgt ein Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung an unser Lager. Treibstoff und Öl stellt der Mieter.
Bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden berechnet.
Für stark verschmutzt zurückgegebene Maschinen berechnen wir Reinigungskosten. Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Für langfristige Anmietung werden Sonderpreise vereinbart.