I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte zwischen der Firma Martin Grave Baumaschinen (Verwender) und deren Vertragspartner. Als Vertragspartner i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer nach den §§13,14 BGB anzusehen. Besondere, von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Zustimmung der Firma Martin Grave Baumaschinen.

 

II. Eigentum

Die Mietsache bleibt während der Dauer des Mietvertrages im Eigentum der Firma Martin Grave Baumaschinen. Wird die Mietsache mit einem Grundstück verbunden oder in ein Gebäude oder in eine Anlage eingefügt, so geschieht dies stets nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 BGB mit der Absicht der Trennung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Martin Grave Baumaschinen nach Mahnung und angemessener Zahlungsfristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch in unserem Eigentum stehende Ware herauszuverlangen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu fordern. Im Übrigen gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

 

III. Vertragsschluss

Alle Angebote der Firma Martin Grave Baumaschinen sind stets nur Aufforderungen an den Mieter, seinerseits ein Vertragsangebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum). Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (Mietvertrag und Lieferschein) bzw. durch Übergabe der Miet- bzw. Kaufsache zustande. Im Rahmen der Mietgeschäfte werden Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung werden durch den Mietvertrag bestimmt. Die Firma Martin Grave Baumaschinen verpflichtet sich diesbezüglich nur zur Verfügungstellung eines funktionell gleichwertigen Gegenstandes, d.h. der Mieter hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer konkreten Mietsache.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vom Verwender genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk (Stallkamp 5, 49584 Fürstenau). Im Falle von Verpackung oder Lieferung behält die Firma Martin Grave Baumaschinen sich eine zusätzliche Beteiligung des Mieters an den hierfür erforderlichen Kosten ausdrücklich vor. Wenn und soweit im Mietvertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, richtet sich die Höhe des Mietzinses nach der jeweils gültigen Preisliste der Firma Martin Grave Baumaschinen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig. Bezüglich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Abzug von Skonto bedarf stets dem besonderen schriftlichen Einverständnis der Firma Martin Grave Baumaschinen.

 

V. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist mit Abschluss des Mietvertrages bzw. ab Entgegennahme der Mietsache zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache verpflichtet. Er darf die Mietsache ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma Martin Grave Baumaschinen weder weitervermieten noch veräußern. Auch darf er die an der Mietsache angebrachten Eigentumshinweise des Vermieters nicht entfernen und diese ferner nicht zu eigenen Werbezwecken einsetzen.

Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache in ordnungsgemäßem, insbesondere gereinigtem und komplettem Zustand - unter Berücksichtigung einer üblichen Abnutzung - an die Firma Martin Grave Baumaschinen zurückzugeben bzw. für einen Rücktransport zu sorgen. Dem Mieter steht kein Recht auf Zurückbehaltung der Mietsache zu.

 

VI. Haftung auf Schadensersatz

Die Firma Martin Grave Baumaschinen haftet für alle in diesem Vertrag nicht geregelten Schadensersatzansprüche des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln der Mietsache. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
 

VII. Datenschutz

Alle von der Firma Martin Grave Baumaschinen gespeicherten Kundendaten werden ausschließlich für den internen Gebrauch und für die i.R.d. Geschäftsabwicklung erforderlichen Vorgänge verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Verarbeitung der Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt.

Mit einer Nutzung der Daten zur Kundeninformation, bspw. durch die Zusendung einer Werbebroschüre, erklärt sich der Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages einverstanden. Er kann sein Einverständnis hierzu jederzeit formlos widerrufen.

 

VIII. Gerichtsstand

Im Falle eines beidseitigen Handelsgeschäftes ist unser Sitz (49584 Fürstenau) ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Unabhängig vom vereinbarten Gerichtsstand hat die Firma Martin Grave Baumaschinen das Recht den Vertragspartner auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen des Verwenders ist ebenfalls Fürstenau.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Martin Grave Baumaschinen und deren Vertragspartner ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.